Arbeitsgruppe: Anlagensicherheit und Infrastruktur
Um die Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, ist der Betrieb von verfahrenstechnischen Anlagen durch rechtliche Vorgaben geregelt. Zu den wichtigsten Vorschriften gehören exemplarisch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Mit ihren untergeordneten Regelwerken (u.a. TRBS, TRGS) definieren sie die konkreten Sicherheitsanforderungen.
Für einen sicheren Anlagenbetrieb ist die regelmäßige Durchführung von Risikobeurteilungen unerlässlich. Nur so können potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet werden. Typische Gefahrenpotenziale sind Gefährdungen durch Temperatur, Druck und explosionsfähige Atmosphären. Weitere wichtige Punkte für einen sicheren Anlagenbetrieb sind die Schulung des Personals, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen und die Prüfung von Anlagenkomponenten.
Die Zuständigkeit der Arbeitsgruppe erstreckt sich über alle von der Abteilung Betrieb Pilotanlagen betriebenen Anlagen (u.a.: BRENDA, bioliq, STYX, Wirbelschicht-/Kunststoffpyrolyse, CCLAB).
Das Aufgabenspektrum gliedert sich in die drei wesentlichen Bereiche:
- Anlagensicherheit - die sich auf die sichere Auslegung und Betrieb der Anlagen konzentriert,
- Arbeitsschutz - der die Sicherheit der Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in den Vordergrund stellt,
- Infrastruktur - welche die Rahmenbedingungen für einen reibungslosen und sicheren Betrieb schafft.